Kriterien für das Gütesiegel 'regio.garantie'
Ein nicht zusammengesetztes Produkt (z. B. Käse ohne Zusatz) stammt zu 100% aus der genannten Region.
Ein zusammengesetztes Produkt besteht aus mindestens 80% regionalen Zutaten, wovon die Hauptzutat vollständig regional sein muss. Werden die Kriterien erfüllt, darf das Produkt mit dem Gütesiegel 'regio.garantie' in Kombination mit der Regionalmarke ausgezeichnet werden, auch Non-Food-Produkte wie Holz oder Kosmetik können zertifiziert werden.