Wir wickeln die Geschäfte stattdessen schriftlich ab, wie es Artikel 6a der COVID-19-Verordnung 2 vorsieht. Unsere Mitglieder haben dazu einen Abstimmungsbogen per Post erhalten. Sie haben als Mitglied des Vereins Ländliche Entwicklung Berner Oberland die Unterlagen zur schriftlichen Abwicklung der Generalversammlung erhalten. Jedes Mitglied ist berechtigt und aufgerufen, diesen Abstimmungsbogen bis zum 15. Juni 2020 auszufüllen. Herzlichen Dank.
Hier finden Sie nun die in den Erläuterungen erwähnten Dokumente. Ausserdem freuen wir uns, wenn Sie gemeinsam mit uns das Jahr 2019 im Jahresbericht nochmals Revue passieren lassen.
Jahresbericht 2019
Tätigkeitsprogramm 2020